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   OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97   

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https://dejure.org/1997,3853
OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97 (https://dejure.org/1997,3853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.1997 - 20 U 5/97 (https://dejure.org/1997,3853)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 20 U 5/97 (https://dejure.org/1997,3853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2
    Reichweite der vorläufigen Deckungszusage L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 1 Nr. 2
    Beginn des vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung; Beendigung der Fahrzeugversicherung bei Scheitern des Hauptvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 6 O 285/96
  • OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 27
  • NZV 1998, 208
  • VersR 1998, 710
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.05.1992 - 20 U 344/91

    Konkludente Erteilung einer vorläufigen Deckungszusage in der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97
    Im übrigen würde die Beklagte auch bei fehlender Vollmacht aus versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung einstehen müssen (Senat VersR 92, 1462).
  • BGH, 19.03.1986 - IVa ZR 182/84

    Eintrittspflicht des Kfz-Versicherers für Unfall im Ausland bei angegebener

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97
    Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer darf in aller Regel davon ausgehen, daß sein einheitlicher Wunsch nach umfassenden Versicherungsschutz auch einheitlich behandelt wird, solange ihm nichts gegenteiliges erklärt wird (BGH VersR 86, 541; Senat VersR 90, 82, 84).
  • OLG Hamm, 03.03.1992 - 20 W 6/92

    Trennung der vorläufigen Deckungszusage vom Hauptvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.1997 - 20 U 5/97
    Da vorläufige Deckung und Hauptvertrag zwei selbständige Verträge sind, hängt die Wirksamkeit der vorläufigen Deckung nicht vom Schicksal des endgültigen Vertrages ab (Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl., § 1 AKB Anmerkung 2 b) m. w. N.; Senat VersR 92, 995).
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2009 - 5 U 481/08

    Voraussetzungen einer Hinweispflicht des Versicherers

    Aus diesem Grund führt die Aushändigung der sogenannten Deckungskarte an einen Versicherungsnehmer, der einen einheitlichen Antrag auf Abschluss einer Haftpflicht- und einer Fahrzeugversicherung gestellt hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 14.7.1999 - IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 ; Urteil vom 19.3.1986 - IVa ZR 182/84, VersR 1986, 541), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Senat, Urteil vom 20.4.2006 - VersR 2006, 1353; Urteil vom 22.3.2000 - 5 U 818/99, VersR 2001, 323: ebenso OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2007, 726; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1540 ; OLG Köln, VersR 2002, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 27 ), regelmäßig dazu, dass der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Fahrzeugversicherung verpflichtet ist, wenn er nicht deutlich darauf hinweist, dass vorläufige Deckung nur in der Haftpflichtversicherung gewährt werde.
  • KG, 09.12.2014 - 6 U 22/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer

    Darauf, ob die weitere Behauptung des Klägers, der Zeuge T... habe ihm im Rahmen des Antragsgesprächs auf Nachfrage sogar ausdrücklich zugesagt, dass das Fahrzeug bereits in der Phase des vorläufigen Deckungsschutzes Kaskoversicherungsschutz genießt, zutrifft, kommt es danach entscheidungserheblich nicht mehr an (OLG Hamm NZV 1998 208 - 209, zitiert nach juris, dort Rdz. 5).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 34/00

    Vorläufige Deckung auch in der Fahrzeugversicherung durch Aushändigung

    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es grundsätzlich auch ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder nicht (BGH VersR 95, 409; 99, 1274; OLG Hamm NZV 98, 208).
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